KFN+ Anwaltskanzlei

Kai-Friedrich Niermann

Cannabis Blog & Gutachten

Vita

Kai-Friedrich Niermann ist Rechtsanwalt und Gründer von KFN+ Law Office. Sein Schwerpunkt liegt im Cannabis- und Wirtschaftsrecht. Er berät Unternehmen und Verbände an der Schnittstelle von unternehmerischer Praxis und den rechtlichen Rahmenbedingungen für medizinisches Cannabis, Industriehanf und CBD.

 

Mit KFN+ begleitet er Unternehmen von der Gründung und Vertragsgestaltung über die Entwicklung und Vermarktung ihrer Produkte bis zur rechtlichen Beratung im laufenden Geschäft. Dazu gehören regulatorische Fragen zu Anbau, Herstellung, Import und Vertrieb ebenso wie die Gestaltung internationaler Geschäftsbeziehungen. Bei Bedarf umfasst seine Tätigkeit auch die Vertretung in wirtschaftsstrafrechtlichen Angelegenheiten.

 

Zu seinen Mandanten zählen Unternehmen aus dem Bereich des medizinischen Cannabis und der CBD-Branche sowie Unternehmen und Anbauvereinigungen im Bereich des nichtmedizinischen Cannabis. Als juristischer Berater der European Industrial Hemp Association (EIHA) befasst er sich insbesondere mit den europäischen Rahmenbedingungen für Industriehanf und CBD sowie den Novel-Food-Zulassungsverfahren.

 

Seine Beratung verbindet die rechtliche Bewertung mit dem Blick auf Geschäftsmodelle, wirtschaftliche Interessen und die Besonderheiten einer international geprägten Branche. Im Mittelpunkt stehen verständliche Antworten auf komplexe Rechtsfragen und praktikable Lösungen für die unternehmerische Umsetzung.

 

Auf seinem Blog canna-biz.legal analysiert und kommentiert Kai-Friedrich Niermann Entwicklungen des deutschen und europäischen Cannabisrechts. Darüber hinaus veröffentlicht er Beiträge in juristischen Fachzeitschriften und Branchenmedien wie Krautinvest und BusinessCann und spricht regelmäßig auf internationalen Fachkonferenzen.

 

Geboren in Löhne/Westf. 1972, Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Marburg, Adelaide (Australien) und Köln, Referent im Pressezentrum des Deutschen Bundestages (1999-2000), anschließend Referendariat mit 2. Staatsexamen mit Stationen beim Landgericht und der Staatsanwaltschaft Berlin sowie beim Verfassungsschutz Berlin und dem Generalkonsulat Hongkong.

Veröffentlichungen